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Ein Geburtstagsgeschenk, das ankommt — und keine Abgaben auslöst.

60 € brutto, steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter sucht sich selbst aus, was er möchte.

Kein Cent Abgaben

Bis 60 € brutto kein Arbeitslohn, also weder Lohnsteuer noch SV-Beiträge.

R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR

Kein Retourenrisiko

Wer selbst aussucht, stellt nichts in den Schrank. Kein Präsentkorb, der niemandem passt.

Mehrfach im Jahr

Je Anlass erneut: Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum.

R 19.6 Abs. 1 LStR

Der Wert steht auf der Rechnung

happy birthday box — Sachzuwendung zu einem persönlichen Anlass
Gesamtpreis 60,00 € brutto inkl. 19 % USt, Versand und Verpackung
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Damit ist belegt, dass die Grenze eingehalten und eine Sachleistung zugewendet wurde. Anlass und Datum tragen Sie in Ihren Unterlagen nach — die kennen nur Sie.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Geschenk für 58 €

0 € Abgaben

Geschenk für 62 €

62 € voll abgabenpflichtig

Nicht die 2 € über der Grenze werden nachversteuert, sondern der gesamte Betrag — Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Die sechs häufigsten Fehler

Geld statt Sache

Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch bei geringem Wert.

R 19.6 Abs. 1 S. 3 LStR

Wahl zwischen Box und Geld

Darf der Mitarbeiter stattdessen Geld verlangen, ist alles Barlohn.

BFH 06.03.2008, VI R 6/05

Falscher Anlass

Weihnachten und Ostern sind kein persönliches Ereignis.

R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR

Statt Gehalt

Gehaltsumwandlung zugunsten der Aufmerksamkeit ist unzulässig.

R 19.6 LStR, H 19.6 LStH

Pauschal gesammelt

Muss zeitnah zum tatsächlichen Anlass zugewendet werden.

R 19.6 Abs. 1 LStR

Brutto übersehen

Die 60 € verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Versand.

R 19.6 Abs. 1 LStR

Was bei einem Verstoß passiert

Die Prüfung kommt nicht sofort. Sie kommt rückwirkend.

Der Arbeitgeber haftet für die nicht einbehaltene Lohnsteuer

§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG

Den gesamten Sozialversicherungsbeitrag schuldet der Arbeitgeber — auch den Arbeitnehmeranteil

§ 28e Abs. 1 SGB IV

Nachforderung vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz dreißig Jahre

§ 25 Abs. 1 SGB IV

Bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen: Straftatbestand

§ 266a StGB

Was die Gerichte sagen

Ob Barlohn oder Sachbezug vorliegt, entscheidet der Rechtsgrund des Zuflusses — nicht die Art der Auszahlung.

BFH 11.11.2010, VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10

Ein zweckgebundener Zuschuss aufs Gehaltskonto bleibt Barlohn, auch wenn er unter der Freigrenze liegt.

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​BFH 04.07.2018, VI R 16/17

Wir liefern die Box, den Code und die Rechnung.
Sie legen sie zu Ihren Lohnunterlagen.

Stand Juli 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
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